Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und Wassersport in der Schule
Inhalt/Beschreibung
Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS):
Die nachweisbare Rettungsfähigkeit wird zur Erteilung von Schwimmunterricht und zum Unterrichten von Wassersportarten vorausgesetzt. Deshalb muss die Rettungsfähigkeit auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze regelmäßig (alle fünf Jahre) aufgefrischt werden. Dieses Angebot dient als "Auffrischungskurs" zum Nachweis der Rettungsfähigkeit.
Dazu werden folgende Inhalte gemäß der Rahmenvereinbarung der DLRG Hessen mit der ZFS vermittelt: Erläuterung der Verordnungs- und Erlasslage über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler;
Theoretische Grundlagen zum Retten (Erste Hilfe) und zur Wasserrettung;
Übung zur Herz-Lungen-Wiederbelebung;
Praktische Übungen unter anderem zum Tauchen, Transportieren/Schleppen/Anlanden;
Kombinierte Übung;
Ergänzende Aspekte zum Schwimmunterricht.
Der abschließende Nachweis der Rettungsfähigkeit wird ausgegeben, wenn die folgende kombinierte Übung erfolgreich durchgeführt wird: Anschwimmen (20m), Abtauchen, Heraufholen, Befreien, Schleppen, Anlandbringen und HLW-Demonstration. Dieses Angebot findet in Kooperation mit der DLRG Hessen sowie mit der Deutschen Wasserwacht statt.
Zu erwerbende Fähigkeiten und Fertigkeiten:
Die Lehrkräfte kennen die Verordnungs- und Erlasslage über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler. Sie kennen die theoretischen Grundlagen zum Retten (Erste Hilfe) und zur Wasserrettung; sie haben folgende Übungungen absolviert: zur Herz-Lungen-Wiederbelebung, praktische Übungen unter anderem zum Tauchen, Transportieren/Schleppen/Anlanden als kombinierte Übung.
Sie kennen ergänzende Aspekte zum Schwimmunterricht.
Der abschließende Nachweis der Rettungsfähigkeit wird ausgegeben, wenn die folgende kombinierte Übung erfolgreich durchgeführt wird: Anschwimmen (20m), Abtauchen, Heraufholen, Befreien, Schleppen, Anlandbringen und HLW-Demonstration.